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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Blatt und Blüte, Drs. Cynthia und Norbert Nagel (Stand: 12.01.2005)


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A. Allgemeines

1. Alle Angebote, Lieferungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Beachten Sie insbesondere die Unterschiede in Bezug auf Honorar und Lizenzbedingungen zwischen rights-protected und Royalty-Free.

2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch Blatt und Blüte. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.

3. Reklamationen, die sich auf den Inhalt der elektronischen Übermittlung bzw. der Sendungen beziehen, können nur anerkannt werden, wenn sie unverzüglich nach Empfang schriftlich geltend gemacht werden.

4. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt Blatt und Blüte schriftlich ihr Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist Blatt und Blüte von Schadensersatzansprüchen Dritter freigestellt.

5. Elektronisch übermitteltes Bildmaterial und gelieferte Originale bleiben stets Eigentum von Drs. Norbert und Cynthia Nagel. Es wird ausschließlich im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der vereinbarten Nutzungsart für eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung gestellt.

6. Nach der Nutzung unseres Bildmaterials ist dies aus den Datenspeichern des Bestellers zu löschen. Ebenso ist mit nicht genutztem Material zu verfahren.

7. Bilddaten und Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht durch Zahlung eines Nutzungshonorar erworben hat, ohne sie zu nutzen, sind innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Datum der Zahlung des Nutzungshonorares aus dem elektronischen Speichersystemen zu löschen bzw. zurückzusenden.

8. Durch die Leistung von Schadenersatz und/oder die Zahlung sonstiger Kosten, die nach diesen Bedingungen errechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentums- noch Nutzungsrechte am Bildmaterial der Urheber.

B. Honorare rights-protected (lizensiertes Bildmaterial)

1. Jede Nutzung unseres Bildmaterials, auch in Online-Veröffentlichungen oder auf CD-Rom, ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposings, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.

2. Für die Nutzung der übertragenen Fotos werden Nutzungshonorare entsprechend der zum Zeitpunkt der Nutzung aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgesellschaft Foto-Marketing (MFM) berechnet.

3. Honorare sind vor Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstige Honorarvereinbarung, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von Drs. Cynthia und Norbert Nagel berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist Blatt und Blüte berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.

4. Für alle Bildlieferungen werden Bearbeitungsgebühren und Versandkosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Durch die Leistung von Schadensersatz und/oder Vertragsstrafe, welche nach diesen Bedingungen berechnet werden, erwirbt der Besteller weder Eigentum noch Nutzungsrechte am Bildmaterial.

5. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

6. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat Blatt und Blüte über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.

7. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen speziell zu berechnenden Aufschlag des jeweiligen Grundhonorars.

8. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist Blatt und Blüte berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.

9. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.

10. Speziell im Auftrag eines Kunden angefertigte und übertragene Bilddaten/Scans werden separat in Rechnung gestellt.

11. Honorarzahlungen müssen immer unter der Angabe der Kundennummer, Bildidentifikationsnummer und dem Namen des Urhebers geleistet werden. Ohne diese Angaben wird eine zusätzliche Aufwandsentschädigung erhoben, die sich nach dem Umfang des zusätzlichen Aufwandes richtet. Außerdem ist uns bei der Abrechnung genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde.

12. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen zahlbar.

C. Gebühren und Kosten

1. Für die Übertragung von Feindaten (highres) wird pro Bild eine Gebühr von 10,- Euro erhoben. Diese entfällt bei Nutzung des Bildes.

2. Für den Versand von Bildmaterial (Dia, Negativ) wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 Euro zusätzlich zu den Kurierkosten erhoben. 3. Stornogebühren bis 14 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung betragen 10% des Rechnungsbetrages, mindestens 25,00 Euro, bis 30 Tage nach erfolgter Rechnungsstellung 50% des Rechnungsbetrages, mindestens 25,00 Euro.

D. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte

1. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Das gilt insbesondere für Bildvorlagen, die vom Bildinhalt her einem weiteren Urheberschutz unterliegen (z.B. Werke der bildenden und darstellenden Kunst). Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von Blatt und Blüte nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort aus den Dateispeichern zu löschen bzw. zurückzusenden. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.

2. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Bei Verstößen hiergegen ist Blatt und Blüte berechtigt, das Fünffache des für die vereinbarte Nutzungsart üblichen Honorars gemäß den Honorarempfehlungen der Mittelstands- gemeinschaft Fotomarketing oder des ursprünglich vereinbarten Honorars zu berechnen. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.

3. Verwendungen, die zur Herabwürdigung der abgebildeten Personen führen können, sowie Verwendungen in politischen (einschließlich Parteienwerbung), sowie erotischen, kriminellen oder anstößigen Zusammenhängen sind unzulässig und machen den Verwender schadenersatzpflichtig. Darüber hinaus dürfen die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen nicht negativ berührt werden.

4. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Bei unberechtigter Verwendung und Weitergabe unserer Bilddaten an Dritte wird vorbehaltlich weiterer Schadensersatzansprüche ein Mindesthonorar in der Höhe des fünffachen Nutzungshonorars fällig.

5. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.

6. Wir übernehmen keine Schadensersatzforderungen, die sich aus der Verwendung unserer Bilder ergeben sollten. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerkes oder sonstigen Mediums trät in jedem Falle die völlige Verantwortung, selbst auch für die aus dem Recht am eigenen Bild und bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die vorherige Einholung unserer Zustimmung etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen.

7. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.

E. Urheberrecht / Belegexemplar

1. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat Blatt und Blüte von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.

2. Ziffer 1 gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.

3. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

4. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes.

5. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.

F. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz

1. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.

2. Unterbleibt der Urhebervermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.

3. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig gem. Anhang zu H), Ziffer 1. Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist. Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten gem. Anhang zu H), Ziffer 1 fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.

4. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten gern. Staffelung im Anhang zu H), Ziffer 2. Die jeweiligen Beträge der Staffelung pro Bild gelten als vereinbart, ohne dass die Bildagentur die Höhe des Schadens im einzelnen nachzuweisen hat. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten. Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.

5. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.

Anhang zu H (Vertragsstrafe / pauschalierter Schadensersatz):

1.) Blockierungskosten bei Überschreitung der Rückgabefristen pro Stück und Tag

2.) pauschalierter Schadensersatz bei Beschädigung, Zerstörung/Verlust

- Colordias, Farbvorlagen, Negative:

G. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges

1. Unsere Rechnungen sind stets netto innerhalb 30 Tagen zahlbar.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich München.

3. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.

4. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.

H. Blatt und Blüte Royalty-Free-Lizenzbedingungen (Lizenzvertrag)

Die Punkte A, D, E, F und H der AGB gelten, soweit anwendbar, auch für Blatt und Blüte Royalty-Free. Die folgenden Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Blatt und Blüte.

1. Lizenzierung von lizenzfreiem Material

Die Lizenzierung erfolgt durch Annahme dieser Bedingungen (Lizenzvertrag) und durch die Zahlung der in Rechnung gestellten Gebühren. Fotografisches Material sowie jegliche weiteren Materialien und Inhalte, die als Dia oder auf CD-ROM oder auf andere Art an den Lizenznehmer geliefert werden, werden vom Lizenzgeber an den Lizenznehmer nicht verkauft, sondern nur für Verwendungszwecke gemäß der Bedingungen dieses Vertrags lizenziert.

2.

Der Lizenznehmer erhält das nichtexklusive, nicht übertragbare und nicht in Unterlizenzen zu vergebende Recht zur Nutzung und Modifizierung der Bilder, die den unten aufgeführten Einschränkungen unterliegen: Werbung und Werbematerialien; Online- oder elektronische Distributionssysteme, einschließlich Design von Webseiten bis zu einer Auflösung von 72 dpi; Ausstrahlung bzw. Aufführung in Rundfunk bzw. Theater; Publikationen und Produkte; alle weiteren vom Lizenzgeber schriftlich genehmigten Verwendungszwecke. Des weiteren sind folgende Nutzungsarten erlaubt: Composing, Layouts für Präsentationen, Rohzeichnungen, Designs, Entwurfskizzen, Werbe- und Anzeigematerialien, Werbebroschüren, Veröffentlichungen, Verkaufspräsentationen, Vertrieb u.ä.

3.

Der Lizenznehmer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Lizenznehmer trägt die Verantwortung für die Betextung, für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, außerdem ist er verpflichtet sicherzustellen, dass die Bilder nicht in Verbindung mit oder für die Erstellung von pornographischen, obszönen oder herabwürdigenden Darstellungen benutzt werden. Der Lizenznehmer übernimmt die Haftung für die Nutzung der Bilder und stellt Blatt und Blüte von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung der Bilder ergeben können.

4. Laufzeit

Die Rechte des Lizenznehmers auf Blatt und Blüte-Royalty-Free gelten weltweit und unbefristet. Der Lizenzgeber behält sich alle hier nicht ausdrücklich dem Lizenznehmer eingeräumten Rechte vor. Bei einem Verstoß gegen unsere Nutzungsbedingungen erlischt das Nutzungsrecht fristlos, ohne dass es einer Kündigung bedarf, des weiteren auch bei Anmeldung von Insolvenz und im Falle eines Vergleichs. Nach der Beendigung des Vertrages ist der Lizenznehmer verpflichtet, sofort die Verwendung des Bildmaterials einzustellen, die Bilder und alle eventuell angefertigten Kopien zu vernichten sowie elektronisch gespeicherte Bilddaten zu löschen und uns eine entsprechende schriftliche Bestätigung zukommen zu lassen. Jede Nutzung nach Vertragsende ist unberechtigt und zieht rechtliche Schritte nach sich.

5. Gewährleistung

6. "Rückrufrecht".

Das Nutzungsrecht steht unter der Bedingung einer eventuellen Mitteilung durch Blatt und Blüte, dass bestimmte Royalty-Free-Bilder nicht mehr verwendet werden dürfen (z.B. wegen Widerrufs einer Einwilligung Dritter). Bei einer derartigen Mitteilung endet das erteilte Nutzungsrecht automatisch mit sofortiger Wirkung und es dürfen keine weiteren Nutzungshandlungen mehr vorgenommen werden. Als Entschädigung für das zurückgerufene Royalty-Free-Bild leistet Blatt und Blüte, nach eigener Wahl, Ersatz des zurückgerufenen Bildes durch ein anderes gleichwertiges Royalty-Free-Bild. Sonstige Ansprüche sind ausgeschlossen.

7. Stornierung

Die Stornierung des vorliegenden Lizenzvertrages, insbesondere wegen einer evtl. unterbleibenden tatsächlichen Nutzung der Bilder, ist ausgeschlossen. Auch bei unterbliebener Nutzung hat der Lizenzgeber das Recht auf das vereinbarte Honorar.

8. Sonstiges

Mündliche Abreden oder sonst getroffene Vereinbarungen sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich von uns bestätigt werden. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Bildnutzung den Bestimmungen des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht; Gerichtsstand ist München (Deutschland).


Created on ... January 11, 2005